

Mitarbeiterunterweisung
Brandschutz
Nur wer mit den Abläufen in Notfällen vertraut ist, etwa durch das regelmäßige Begehen von Fluchtwegen oder das Bedienen von Feuerlöschern, kann in einer tatsächlichen Notsituation auch unter Stress sicher reagieren. Daher ist eine jährliche Brandschutzunterweisung unerlässlich. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über Brandgefahren, Schutzmaßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie das richtige Verhalten im Gefahrfall aufzuklären (§ 10 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1).
Um Panik und Fehlverhalten im Ernstfall zu verhindern, sollten regelmäßig Brandschutzübungen durchgeführt werden. Diese umfassen das Auslösen des Alarms, die Brandbekämpfung und die geordnete Evakuierung. Auf diese Weise werden die Mitarbeitenden auf mögliche Brandereignisse vorbereitet und können im Notfall Leben retten.