

Mitarbeiterunterweisung
Brandschutz
Brandschutzunterweisungen sind nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 der Arbeitsstättenverordnung gesetzlich vorgeschrieben, danach hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einschließlich des Brandschutzes ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Eine Brandschutzunterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und hat die Aufgabe, die Beschäftigten aufzuklären und zu informieren. In der Brandschutzschulung erwerben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um Bränden und Explosionen effektiv vorzubeugen. Zudem werden sie für potenzielle Brandgefahren sensibilisiert und lernen, wie sie sich im Falle eines Brandes richtig verhalten.